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Volksbegehren: Ärztekammer will Rauchverbot durchsetzen

In einer Presseaussendung gab die Wiener Ärztekammer bekannt, dass sie ein Volksbegehren zum Rauchverbot initiiert hat. Die neue Regierung wollte die Gesetzesnovelle eigentlich kippen.

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Rauchen in Österreich
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In kaum einem Land ist es noch erlaubt, in Gasthäusern, Kaffees oder Bars zu rauchen. In Österreich klammert man sich hingegen fest an den Glimmstängel und möchte das für Mai 2018 geplante Rauchverbot für die Gastronomie – wie es das 2015 beschlossene Nichtrauchergesetz vorsieht – nun doch nicht umsetzen. Diese Verlautbarung der erst kürzlich angelobten Regierung stieß auf viel Unverständnis. Vor allem Gesundheitsexperten, -institutionen und Mediziner warnen vor einem Aufschub des Verbots.

Nach der sehr erfolgreichen Petition der Österreichischen Krebshilfe "DON‘T SMOKE – Das Nichtrauchergesetz muss bleiben", bei der 430.000 Stimmen gesammelt werden konnten, hat die Wiener Ärztekammer nun ein Volksbegehren beschlossen.

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Einstimmig gegen den blauen Dunst

Das Präsidium der Wiener Ärztekammer hat am Vormittag des 5. Jänners einstimmig Schritte zur Einleitung eines Volksbegehrens für die Beibehaltung des 2015 beschlossenen Nichtrauchergesetzes festgelegt. Alle rechtlichen Erfordernisse werden nun vom Kammeramt in die Wege geleitet.

Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer, zeigt sich betroffen über den notwendigen Kraftakt, der zur Umsetzung eines verbesserten Nichtraucherschutzes notwendig ist. Denn schon derzeit gehöre Österreich bezüglich Gesundheitsvorsorge und Prävention zu den Schlusslichtern Europas.

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"Das sind wir den Patienten schuldig"

Die Ärzteverteter möchten mit diesem Schritt an die Vernunft der Österreicher appellieren und allem voran ihre Patienten nicht im Stich lassen. In der Presseaussendung heißt es: "Die Ärztekammer habe sich zu dieser 'wohl nicht alltäglichen' Maßnahme entschlossen, um doch noch der Vernunft in Österreich zum Durchbruch zu verhelfen: 'Das sind wir unseren Patienten einfach schuldig.'"

Was steht eigentlich im Nichtrauchergesetz?

Die Gesetzesnovelle wird zwar gerade neu diskutiert, vorgesehen waren jedoch folgende Änderungen:

  • Absolutes Rauchverbot in der Gastronomie ab 1.Mai 2018
  • Auch Wasserpfeifen, E-Zigaretten, etc. werden vom Rauchverbot erfasst
  • Lokale, die bis 1. Juli 2016 ihr Lokal auf ein Nichtraucherlokal umstellten, erhielten eine Prämie.

Wie die Causa Rauchverbot in Österreichs Gastronomie weitergeht, wird die nahe Zukunft zeigen. Im Sinne unserer aller Gesundheit, darf man auf die Einhaltung des ursprünglich geplanten Gesetzes hoffen.

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