Eine rauschende Party zu Silvester feiern? So was von 2019! Der Jahreswechsel 2020/21 steht wie beinahe das ganze Jahr zuvor im Zeichen der Coronavirus-Pandemie. Wir zeigen dir, was du im 3. Lockdown zu Silvester alles machen darfst – oder besser gesagt nicht machen darfst!
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Hieß es zunächst, dass auch zu Silvester Ausnahmen vom Lockdown erlaubt sind, ruderte Österreichs Bundesregierung noch zurück. Um die Anzahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 so gering wie möglich zu halten, besteht die Ausgangssperre auch zum Jahreswechsel. Das heißt: Die eigenen vier Wände dürfen weiterhin nur zur Deckung der Grundbedürfnisse (z.B.: Lebensmittel einkaufen), zur Abwendung von Gefahr, zum Arbeiten, und zur psychischen und physischen Erholung verlassen werden.
Zuhause mit einer Freundesrunde in das neue Jahr feiern, ist nicht erlaubt. Vielmehr gilt die "1+1-Regel". Diese besagt: Ein Haushalt, egal aus wie vielen Personen dieser besteht, darf nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen – plus gegebenenfalls minderjährige Kinder. Übersetzt: Wohnst du zum Beispiel in einer WG, darf euch nur ein einziger Freund zu Silvester besuchen. Ob du diese Corona-Regeln einhältst, wird die Polizei allerdings nicht kontrollieren. Liegt aber zum Beispiel eine Beschwerde wegen Ruhestörung vor, werden die Beamten hingegen sehr wohl auch in der Wohnung Nachschau halten.
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Polizei wird Gründe für Aufenthalt im Freien überprüfen
"Dann kann auch ein Vertreter der Gesundheitsbehörde hinzugezogen werden und man muss damit rechnen, dass es zu sehr empfindlichen Strafen kommen kann", erklärte der Wiener Polizeisprecher Marko Jammer im "Ö1-Morgenjournal" für den Fall, dass dann mehrere Personen in der Wohnung angetroffen werden. Weiters hat die Polizei angekündigt, dass sie zum Jahreswechsel verstärkt die Gründe für einen Aufenthalt im Freien überprüfen wird. Wer zum Beispiel alleine unterwegs ist und angibt, dass er dies zur psychischen oder physischen Erholung macht, hat nichts zu befürchten. Wer hingegen in einer Gruppe zusammensteht und dabei auch noch ein Feuerwerk zündet, verstößt klar gegen die Regeln.
Stichwort Feuerwerk: Innenminister Karl Nehammer appellierte zuletzt auf ein Zünden von Pyrotechnik in diesem Jahr zu verzichten, damit die Krankenhäuser durch Verletzte nicht noch zusätzlich belastet werden. In Ortsgebieten ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (ausgenommen sind Tischfeuerwerke der Kategorie F1) ohnehin verboten. Laut Gesundheitsministerium stellen Feuerwerke zudem eine "reine Belustigung" dar und fallen somit nicht unter die Gründe, aus denen man das Haus oder die Wohnung verlassen darf.
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