Die aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Ausgangsbeschränkungen enden am Donnerstag, 30. April, 24.00 Uhr. Was bleibt, ist der Ein-Meter-Abstand. Ab 1. Mai sind auch Versammlungen für maximal zehn Personen wieder erlaubt. In Restaurants sind ab 15. Mai vier Personen plus Kinder pro Tisch erlaubt, Hotels und Schwimmbäder dürfen ab 29. Mai wieder öffnen.
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Kleinere Veranstaltungen mit bis zu 10 Personen erlaubt
"Die seit dem 16. März geltenden Ausgangsbeschränkungen waren sehr umfassend und ein Schlüssel unseres Erfolges", sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober. "Das bedeutet, dass wir ab 1. Mai bis Ende Juni in einer Phase sein werden, wo wir Bürger ausgehen können."
- Damit können kleinere Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen stattfinden und beispielsweise der gemeinsame Yogakurs im Park abgehalten werden. Davon ausgenommen sind laut Anschober "Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz" (Demonstrationen).
- Bei künftigen Demonstrationen sei der Sicherheitsabstand von einem Meter erforderlich. Veranstalter müssten garantieren, "dass Auflagen umgesetzt werden". Dazu zähle auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- An Begräbnissen können künftig bis zu 30 Personen teilnehmen. Die neuen Regelungen sollen vorerst bist Ende Juni befristet gelten.
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Anschober warnt: "Es ist leider noch nicht vorbei"
Sachlicher Hintergrund der Lockerung ist laut Anschober ein Rückgang der Infektionszahlen. So sei die Reproduktionszahl, also wie viele Personen von einem Infizierten angesteckt werden, zuletzt erstmals unter 0,6 gelegen. Die Osterfeiertage und die erste Öffnung der Geschäfte hätten keine negative Entwicklung bedeutet.
- Die Zahl der aktuell am Corona-Erkrankten in Österreich war weiterhin abnehmend und auf 2.208 Personen gesunken. 561 dieser Erkrankten werden in einem Spital behandelt und 136 davon auf einer Intensivstation.
- Am 8. April wurde mit 267 gemeldeten Intensivpatienten der bisherige Höchstwert erreicht. Von den bisherigen 15.357 Personen mit einem positiven Testergebnis auf das Coronavirus sind 12.580 wieder genesen.
- 569 Personen sind österreichweit an den Folgen einer Erkrankung an COVID-19 verstorben.
"Es ist leider noch nicht vorbei", sagte Anschober. Er warnte zugleich davor, "falsche Signale zu setzen", die Krise sei noch nicht bewältigt. Mit der schrittweisen Öffnung soll eine zweite Welle an Infektionen verhindert werden.
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Keine Ausweitung der NMS-Tragepflicht geplant
Das vorläufige Wegfallen der Beschränkungen bezeichnete der Wiener Reise-und Tropenmediziner Herwig Kollaritsch als einen "Sprung ins kalte Wasser". Ausgehend von dem sehr geringen Niveau bei der Zahl der Infektionen bzw. der COVID-19-Erkrankungen werde es wahrscheinlich mindestens ein Monat dauern, bis man eine Wirkung erkennen werde: "Es ist auf jeden Fall zu erwarten, dass die Zahl der Fälle wieder ansteigen wird", sagte Kollaritsch.
Eine wichtige Rolle soll künftig auch der Nasen-Mund-Schutz (NMS) spielen. Eine Ausweitung der Tragepflicht auf den gesamten öffentlichen Raum ist aber nicht vorgesehen. Bei Sehenswürdigkeiten und in touristischen Betrieben muss im Indoor-Bereich nach den Plänen der Regierung sehr wohl ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
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Restaurants öffnen ab 15. Mai
Restaurants und Lokale dürfen ab 15. Mai von 6.00 bis 23.00 Uhr öffnen. Pro Tisch dürfen vier Erwachsene und zusätzlich minderjährige Kinder Platz nehmen, zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. "Es wird keine freie Sitzauswahl geben", kündigte Köstinger an. Um Warteschlangen zu vermeiden, sollen "in der Regel vor dem Besuch eines Lokals Tische reserviert werden". Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
- In Wien werden zudem erste Spielplätze ab kommender Woche wieder geöffnet sein. Mit der weiteren Öffnung einher wird auch eine Zunahme von Passagieren im Öffentlichen Verkehr gehen. Deshalb kann dort künftig der Ein-Meter-Sicherheitsabstand unterschritten werden. Pflicht bleibt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes.
- Ab 29. Mai dürfen Beherbergungsbetriebe wieder für private Nächtigungen öffnen, ebenso Sehenswürdigkeiten und touristische Betriebe. Outdoor-Tierparks wie Schönbrunn dürfen bereits ab 15. Mai wieder aufsperren.
- Für Indoorbereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens zehn Quadratmeter Platz pro Besucher. Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen. (APA/Red)
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