Ab dem 15. Mai 2020 dürfen Restaurants nach zwei Monaten Lock-down, endlich wieder von 6-23 Uhr geöffnet haben. Wir haben die wichtigsten Infos, worauf ihr beim Restaurantbesuch achten müsst!
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Gastro-Beschäftigte müssen Mund-Nasen-Schutz tragen
Getränke und Speisen dürfen in Zukunft nicht in "unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle" konsumiert werden. Der Abstand zwischen den Besuchergruppen an den Tischen muss mindestens einen Meter betragen. Dieser kann unterschritten werden, "wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann". Laut der neuen Verordnung müssen nur Beschäftigte beim direkten Kontakt mit den Kunden einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Kunden sollen beim Betreten der Lokalitäten einen Meter Abstand zu anderen Personen halten und in "geschlossenen Räumen" Mund und Nase verdecken. Das betrifft jedoch nicht die Toiletten.
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Strenge Verordnung bis 1. Juli
Bis 1. Juli (ab diesem Tag tritt die Verordnung außer Kraft) dürfen Betreiber nur Besuchergruppen einlassen, die aus "maximal vier Erwachsenen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder" bestehen oder aus einem gemeinsamen Haushalt kommen. Laut der Verordnung besteht keine Nachweispflicht. In geschlossenen Räumen müssen die Gäste zu den Tischen gebracht werden. Auf diesen dürfen Gegenstände zur gemeinschaftlichen Verwendung, wie z.B. Salzsstreuer nicht mehr stehen.
Zudem gilt, dass vorbestellte Speisen und Getränke nicht vor Ort konsumiert werden dürfen. Gegenüber fremden Personen muss ein Abstand von einem Meter eingehalten werden, außerdem ist ein MNS verpflichtend zu tragen.
Die Regeln gelten nicht für
- Spitäler und Kuranstalten,
- Senioren- und Pflegeheime,
- Schulen,
- Kindergärten und Horte
- sowie Betriebskantinen.
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