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Verschärfte Corona-Maßnahmen ab 24. Juli: Österreich dehnt Maskenpflicht wieder aus

Die Regierung kündigt verschärfte Corona-Maßnahmen an: Hier erfährst du was sich ändern wird!

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Corona-Maßnahmen ab Juli
eldinhoid / iStock

Die steigenden Corona-Infektionszahlen in Österreich steigen weiter an: Nun führt die Regierung verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ein. Wie vermutet wird die Maskenpflicht ausgedehnt, auch eine strengere Einreisekontrolle ist geplant. Welche Bereiche die Vorschriften betreffen, erfährst du hier.

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Mundschutzpflicht wird ausgedehnt

Nach einer verspäteten Rückkehr aus Brüssel kündigt Sebastian Kurz nun wieder eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen an. Grund dafür sind die seit Mitte Juli steigenden Fallzahlen, welche zumindest teilweise auf die Lockerungen (aufgehobene Maskenpflicht etc.) zurückzuführen sind. Deshalb versucht man jetzt mit der Wiedereinführung des Mundnasenschutzes gegenzusteuern. Konkret galt die Maskenpflicht bis heute in folgenden Bereichen:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln (U-bahn, Zug, Taxi etc.)
  • im Gesundheitsbereich (Apotheken, Spitäler, Arzt)
  • bei Dienstleistern, wie Friseuren sowie bei Demonstrationen (wo kein Abstand eingehalten werden kann)
  • bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer am Sitzplatz)

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Corona-Maßnahmen: Das ändert sich ab 24. Juli

Supermärkte und andere öffentliche Orte waren bislang ausgenommen von der MNS-Pflicht – jene Lockerung zieht die Regierung nun wieder zurück. Ab Freitag den 24. Juli musst du also in folgenden weiteren Bereichen einen Mundschutz tragen:

  • Supermärkte
  • Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
  • Bankfilialen
  • Postämter
  • Pflegeheime, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden
  • Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln

Das Nachrichtenjournal "Zeit im Bild" zeigt, wie der Mund-Nasen-Schutz richtig getragen wird: 

 

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Keine bundesweite Maskenpflicht wird es im Non-Food-Handel (Modehandel etc.) geben. Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, zeigt sich erfreut über die angepasste Maßnahme – jene Non-Food-Betriebe haben durch die bundesweite MNS-Pflicht im April schon enorme Einbußen einstecken müssen.

Außerdem soll es strengere Kontrollen an den Grenzen geben. Ab Freitag darf man aus Risiko-Gebieten nur noch mit einem negativen Corona-Test nach Österreich einreisen. Diese Tests müssen aus anerkannten Laboren stammen. Zudem gilt eine automatische 14-tägige Quarantäne nach der Einreise aus Risiko-Gebieten. (Science APA/red)

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