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Corona-Weihnachten: Diese Regeln musst du einhalten

Die Coronavirus-Pandemie beschert uns allen eine Weihnachtszeit wie nie zuvor. Wir haben die Regeln für dich zusammengefasst.

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Corona-Weihnachten Regeln
Ivan Pantic / iStock

Die Frage aller Fragen: Können wir das Weihnachtsfest wie jedes Jahr im Kreis unserer Familie, unserer liebsten Mitmenschen feiern? Die Antwortet lautet: Ja – wenn sich dabei nicht mehr als zehn Personen treffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Personen in gemeinsamen Haushalten leben oder nicht.

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Ab 26.12. geht Österreich jedoch in Lockdown Nummer drei! Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab da wieder zwischen 20:00 und 06:00 Uhr früh. Bis auf Geschäfte für den täglichen Bedarf hat alles geschlossen. Hier geht es zu den offiziellen Maßnahmen. Silvesterpartys sind in diesem turbulenten Jahr nicht erlaubt, es wird also wohl ziemlich ruhig zu Ende gehen.

Am Abend und in der Nacht (20.00 Uhr – 06.00 Uhr) werden weiterhin strikte Ausgangsbeschränkungen gelten. Die Wohnung oder das Haus darf man nur verlassen, wenn man die notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens decken muss, anderen Menschen hilft, man zur Arbeit muss oder wenn man Bewegung an der frischen Luft braucht. Soziale Kontakte sollen weiterhin vermieden werden, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind.

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Die weiteren, wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Home-Office soll weiterhin dort umgesetzt werden, wo es möglich ist. Am Arbeitsplatz muss ein Meter Mindestabstand eingehalten werden, wenn keine Plexiglaswände oder andere Schutzmaßnahmen vorhanden sind. Ist das Abstandhalten nicht möglich, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Zoos, Tierparks und botanische Gärten: Ab 24.12. sind diese wieder für Besucher geöffnet. Museen, Bibliotheken, Büchereien benötigen ab sofort, um öffnen zu dürfen, ein Präventionskonzept.
  • Handel: Der Handel hat – bis auf den täglichen Bedarf ab 26.12. wieder geschlossen.
  • Skilifte sind – mit halber Auslastung der Gondeln geöffnet!
  • Pflichtschulen und Kindergärten schalten wieder in den Regelbetrieb um. Zehnjährige und Ältere müssen dabei auch im Unterricht eine Maske tragen.
  • Oberstufen und Universitäten werden weiter im Fernunterricht betrieben. Ausnahme: Maturaklassen, für sie gilt ebenfalls wieder Regelbetrieb.
  • Für Reisen sind die je aktuellen Vorgaben zu beachten. Diese findest du hier.
  • Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, eine Abholung der Speisen von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr ist weiterhin möglich. Konsumation ist sowohl vor Ort als auch im Umkreis von 50 Metern nicht gestattet.
  • Clubs und Bars bleiben ebenfalls geschlossen.
  • Weiters geschlossen bleiben beispielsweise Hotels und Fitnessstudios

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