Das Coronavirus versetzt viele von uns in Panik. Ausverkaufte Desinfektionsmittel, leergeräumte Supermärkte und stetige Neuinfektionen treiben uns die Schweißperlen auf die Stirn. Hier zählt aber vor allem eins: Ruhe bewahren, von kranken Menschen Abstand halten und regelmäßig Händewaschen!
Doch wie sieht es in der Arbeitswelt aus? In welchen Fällen bezahlt der Arbeitgeber weiterhin seine Mitarbeiter, wenn diese aufgrund des Virus nicht in der Arbeit auftauchen? Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat die wichtigsten Infos rund um das Arbeitsverhältnis in Zeiten des Coronavirus zusammengefasst.
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In diesen 5 Fällen wirst du weiterhin bezahlt
All diese Regelungen gelten laut dem ÖGB gleichermaßen für Arbeiter und Angestellte:
- Der Kindergarten oder die Schule deines Kindes ist gesperrt: Hast du Nachwuchs, der noch nicht alt genug ist, alleine zuhause zu bleiben? Dann darfst du bei deinem Kind bleiben, anstatt ins Büro zu fahren. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dich weiterhin zu bezahlen.
- Dein Arbeitgeber schließt den Betrieb aus vorsorglichen Gründen: Da es die Entscheidung deines Arbeitgebers ist, ist er verpflichtet dir weiterhin deinen Lohn oder dein Gehalt zu überweisen.
- Du kannst deinen Wohnort nicht verlassen/deinen Arbeitsplatz nicht erreichen: Werden deine Wohngemeinde, der Ort, an dem sich dein Arbeitsplatz befindet oder die öffentlichen Transportmittel gesperrt, dann erhältst du weiterhin dein Gehalt oder deinen Lohn.
- Du befindest dich in Quarantäne: Du wirst unter Quarantäne gestellt, weil du in einem Gebiet warst, in dem es viele Coronavirus-Erkrankte gibt? Auch in diesem Fall ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dich zu bezahlen.
- Du hast dich mit dem Coronavirus infiziert: Wie auch bei allen anderen Erkrankungen, muss dir dein Arbeitgeber weiterhin deinen Lohn oder dein Gehalt überweisen. Bei einem längeren Krankenstand gilt laut dem ÖGB das Krankengeld.
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Achtung: In diesem Fall wirst du nicht bezahlt!
Du bleibst aus Angst vor dem Virus zuhause, ohne zu einer besonderen Risikogruppe zu gehören oder einen anderen Grund zu haben?
Dann ist dein Arbeitgeber NICHT verpflichtet, dich weiterhin zu bezahlen! Dein Chef könnte dich aufgrund deines Fernbleibens sogar entlassen!
Weitere Infos zum Thema findest du hier.
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