Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, tragen wir in Geschäften, Restaurants, Öffis & Co Atemschutzmasken. Dies soll unsere eigene und die Gesundheit unserer Mitmenschen schützen. Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen soll es nun ab 15. Juni erste Lockerungen der Maskenpflicht geben.
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Keine Masken in Restaurants, Geschäften & Schulen
Ab 15. Juni müssen im Handel und in Restaurants keine Mundschutzmasken mehr getragen werden. In der Gastronomie muss jedoch das Personal weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch die Sperrstunde in der Gastronomie ändert sich: So dürfen Gäste statt bis 23 Uhr bis ein Uhr morgens im Etablissement sitzen bleiben. Zudem fällt auch die Regel, dass maximal vier erwachsene Personen an einem Tisch sitzen dürfen weg.
In Schulen fällt schon ab 3. Juni die Maskenpflicht. Die Teilung der Klassen ab 19 Schülern und der Schichtbetrieb des Unterrichts bleiben weiterhin bestehen.
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Hier bleibt die Maskenpflicht bestehen
In diesen Bereichen muss weiterhin ein MNS getragen werden:
- in öffentlichen Verkehrsmitteln (U-bahn, Zug, etc.)
- im Gesundheitsbereich (Apotheken, Spitäler, Arzt)
- bei Dienstleistern, wie Friseure (wo kein Abstand eingehalten werden kann)
Laut Empfehlung der Bundesregierung sollte man weiterhin eine Maske tragen, wenn in bestimmten Situationen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann (z.B.: bei großen Menschenansammlungen).
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