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Österreich: Neue Corona-Empfehlungen der Regierung veröffentlicht

Die österreichische Bundesregierung verkündete neue Corona-Empfehlungen. Verpflichtende Maßnahmen wurden trotz aller Erwartungen nicht bekannt gegeben.

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Maske Corona Empfehlungen
kzenon / iStock

Am 2. September kündigte die österreichische Regierung in einer Pressekonferenz neue Corona-Empfehlungen angesichts der steigenden Zahl der Infektionen an. Neue verpflichtende Maßnahmen wurden jedoch nicht bekannt gegeben. Bundeskanzler Sebastian Kurz warnt angesichts der Pandemie vor allem vor der Herbst- und Wintersaison.

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Die drei Empfehlungen der Regierung

"Wir müssen alle einen Beitrag leisten, um möglichst gut durch den Herbst und Winter zu kommen", warnte Kurz die österreichische Bevölkerung. Besonders in der Herbst- und Wintersaison steigt die Gefahr einer erneuten Ansteckungswelle. Im Umgang mit der Pandemie gab die Regierungsspitze drei Punkte bekannt:

  • Maske tragen (besonders in Innenräumen): "Je mehr sich unser gesellschaftliches Leben nach innen verlagert, umso wichtiger wird es dort, wo man den Abstand nicht einhalten kann, eine Maske zu tragen", erklärte Kurz. Neuerungen zur Maskenpflicht gab es nicht.
  • Weiterhin Abstand halten: Es ist auch weiterhin entscheidend auf Hygieneregeln und einen Mindestabstand (dort, wo es möglich ist) einzuhalten.
  • Veranstaltungen beschränken: Private Feiern sollten laut dem Bundeskanzler nur im kleinen Rahmen stattfinden: "Es ist reine Mathematik: je geringer die Zahl der Personen, desto geringer die Ansteckungszahl." Demnach sollten maximal 25 Gäste eingeladen werden. Am besten wäre es jedoch ganz auf private Feierlichkeiten zu verzichten, da diese als "Schwerpunkt" für Neu-Infektionen identifiziert wurden.

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Geldstrafe bei Verstößen gegen Quarantäne

Laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober kann man in Österreich durchaus von einer "positiven Situation" sprechen. Es gäbe kaum eine andere Industrienation weltweit, die eine "derart geringe Zahl an Todesfällen und schweren Krankheitsverläufen" habe.

Besonders in der Urlaubszeit wurden mehr als 23.000 Menschen von den Gesundheitsbehörden in Quarantäne geschickt. Verstöße gegen die verordnete Quarantäne werden mit einer Geldstrafe von 1.450 Euro abgemahnt. Ist man mit dem Coronavirus infiziert, kommen auch strafrechtliche Aspekte hinzu. Laut Innenminister Karl Nehammer gab es 343 Anzeichen wegen Verletzung dieser Quarantäne.

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