Sie sehen auf Ihr Handy und haben drei vermisste Anrufe, Ihr WhatsApp-Verlauf ist voll von ungelesenen Nachrichten und immer öfter finden Sie Post vom Verflossenen in Ihrem Briefkasten.
- Ex-Partner, die nicht loslassen können und daher alle Mittel ergreifen, um Kontakt aufzunehmen, können manchmal sehr angsteinflößend sein.
- Das zusätzliche Nachstellen an bestimmten Orten oder Verfolgen, kann für die Betroffenen eine emotionale Belastung darstellen.
- Angst, Panik und Unsicherheit steht für die Opfer dabei oft an der Tagesordnung.
Wir verraten Ihnen, was Sie gegen Ex-Freunde tun können, die die Trennung einfach nicht akzeptieren möchten.
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Was genau ist ein Stalker?
Stalker sind Personen, die ihre Opfer verfolgen oder sie pausenlos belästigen. Außerdem zeichnen sie sich durch folgende Verhaltensweisen aus:
- Stalker suchen die räumliche Nähe und stellen mithilfe von unterschiedlichen Kommunikationsmitteln Kontakt zum Opfer her.
- Die Täter bestellen im Namen der Opfer Waren und Dienstleistungen oder bewegen Dritte dazu, Kontakt mit dem Betroffenen aufzunehmen.
- Eine weitere Form der Belästigung ist das "Cyber-Stalking": Hierbei werden das Internet oder andere digitale Kommunikationstechnologien zur Belästigung genützt.
- Seit 1. Juli 2006 gilt in Österreich das "Anti-Stalkinggesetz", welches Opfer vor Belästigungen besser schützt.
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Wer kann zum Stalker werden?
Natürlich ist jetzt nicht jeder Ihrer verflossenen Liebschaften ein potenzieller Stalker. Hierbei sind ganz klar psychische Probleme oder schwerwiegende Störungen der Auslöser für solches Benehmen. Zusätzlich gibt es auch zwei weitere "Arten" von Ex-Freunden, die zu Stalking neigen:
- Der Narzisst: Ist Ihr Ex-Partner ein sehr eingebildeter und selbstverliebter Mensch, so möchte er andauernd Bewunderung und Bestätigung erfahren. Eine Trennung ist eine Zurückweisung, die er nicht akzeptieren kann. Deshalb kann es oft zu einem stalkerhaften Verhalten kommen.
- Der Abhängige: Waren Sie mit einer Person zusammen, die in der Beziehung sehr geklammert hat, so kann auch hier die Gefahr bestehen, dass eine Tendenz zum Stalken besteht. Die Betroffenen fühlen sich nach der Trennung hilflos und haben das Gefühl, dass sie den Boden unter den Füßen verloren haben. Ein weiteres Leben ohne den Partner scheint schier unmöglich.
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Was tun, wenn der Ex stalkt?
Kommt man wirklich in die Situation, dass der Verflossene einen nicht mehr in Ruhe lässt, dann sollte man eines auf keinen Fall tun: Stillhalten! Zwar können Mitgefühl oder Angst dazu führen, dass man sich nicht traut, den Ex an seinen Handlungen zu hindern, doch dies ist absolut nicht der richtige Weg.
- Kontakt abbrechen: Sagen Sie Ihrem Ex-Partner, dass Sie keinen Kontakt mehr mit ihm haben möchten. Verlautbaren Sie diese Botschaft am besten schriftlich oder vor Zeugen. Erfolgt danach noch ein Versuch der Kontaktaufnahme, dann sollten Sie alle Verbindungen über die sozialen Medien zu ihm blockieren und seine Telefonnummer löschen.
- Nachrichten ignorieren: Hören die Kontaktversuche nicht auf, empfiehlt es sich die Nachrichten, Anrufe oder Briefe zu ignorieren. Stalker wollen im Grund nur Eines: Aufmerksamkeit. Bekommen Sie diese nicht, neigen Sie eher dazu, das Opfer in Ruhe zu lassen.
- Familie, Freunde & Kollegen einweihen: Häufen sich die Geschehnisse mit dem Ex, dann sollten Sie Menschen in Ihrem direkten Umfeld davon informieren. Je mehr darüber Bescheid wissen, desto besser. Dies kann den Täter abschrecken und Sie haben genug Menschen, die Ihnen im Falle einer handgreiflichen Situation helfen können.
- Beweise sammeln: Hört Ihr Ex-Partner einfach nicht auf Sie zu kontaktieren, dann sollten Sie unbedingt ein "Stalking-Tagebuch" führen. Darin vermerken Sie alle Vorkommnisse mit Uhrzeit und Datum. Screenshots der Textnachrichten oder Fotos des Täters vor Ihrer Haustür können dabei helfen, ihn zu überführen. Dies ist besonders wichtig, falls Sie rechtliche Schritte einleiten möchten.
- Anwalt engagieren: Falls alle bisherigen Versuche nicht helfen, dann ziehen Sie rechtliche Konsequenzen, indem Sie einen Anwalt engagieren. Dieser kann den Verflossenen in einem offiziellen Schreiben dazu auffordern, Sie nicht mehr zu belästigen. Hilft dies ebenso nicht, kann ein Kontaktverbot vor Gericht eingeleitet werden.
- Anzeige erstatten: Ist Ihr Ex-Partner trotz des Kontaktverbots immer noch präsent, können Sie auch eine Anzeige wegen Verdachts auf Nachstellung erstatten. Die Polizei wird daraufhin Ihren ehemaligen Liebhaber zu den Vorkommnissen befragen. Hier ist es besonders wichtig, die dokumentierte Belästigungen vorzulegen, damit nicht Ihr Wort gegen das des Täters steht.
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Professionelle Hilfe
Laut österreichischem Strafgesetzbuch wird die beharrliche Verfolgung mit einer Geldstrafe abgemahnt. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist im Falle einer gefährlichen Drohung möglich. Haben Sie einen Stalker oder kennen Sie jemanden, der betroffen ist, dann zögern Sie nicht, professionelle Hilfe aufzusuchen.
- Weisser Ring: Die Organisation bietet einen Opfer-Notruf (0800 112 112) und professionelle Beratung zu den Themen Stalking, Gewalt und Cybercrime.
- 24-Stunden Frauennotruf (01/71 71 9): Beratung und Krisenintervention für Frauen und Mädchen ab 14 Jahren, rund um die Uhr. Kostenlos, anonym und vertraulich: Telefon-, E-Mail-, und persönliche Beratung.
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Ich finde, dass man mehr Aufmerksamkeit auf Stalking bringen müsste und dass Frauen mehr informiert werden sollten. In so einer schwierigen Situation kann man oft die Ruhe nicht bewahren und es kann auch schwierig sein, Hilfe zu bekommen. Ich habe leider eine ähnliche Erfahrung mit meinem Ex gehabt und ich bin sofort zu einem Rechtsanwalt gegangen und habe alle die Nachrichten gezeigt, die ich täglich bekommen hatte, die ich als Dokumentation für die Belästigung vor Gericht bringen konnte.